Was zahlt die AOK Rheinland/Hamburg (RH) für eine Perücke?
Die AOK Rheinland/Hamburg (RH) hat für Haarersatz feste Beträge im Vertrag: für eine Perücke in Kunsthaar ab 407,25 €, in Echthaar ab 1.366,05 €. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie lange die Versorgung tragen soll — die Tabelle unten zeigt alle Sätze. Davon geht deine gesetzliche Zuzahlung von 10,00 € ab. Stand des Vertrags: 15. Mai 2026.
| Versorgung | Betrag |
|---|---|
| Vollperücke aus KunsthaarHilfsmittelnummer 34.18.01.0 · 00 Erstversorgung · netto 357,06 € | 424,90 € |
| Vollperücke aus Kunsthaar, bei vorübergehendem HaarausfallHilfsmittelnummer 34.00.18.0100 · 00 Erstversorgung · netto 357,06 € | 424,90 € |
| Vollperücke aus KunsthaarHilfsmittelnummer 34.18.01.0 · 10 Folgeversorgung · netto 342,23 € | 407,25 € |
| Vollperücke aus EchthaarHilfsmittelnummer 34.18.01.2 · 00 Erstversorgung · netto 1.152,54 € | 1.371,52 € |
| Vollperücke aus EchthaarHilfsmittelnummer 34.18.01.2 · 10 Folgeversorgung · netto 1.147,94 € | 1.366,05 € |
| Deine gesetzliche Zuzahlungentfällt bei Befreiung | − 10,00 € |
Wie du bei der AOK Rheinland/Hamburg (RH) zum Zuschuss kommst
- Zur Ärztin. Du brauchst ein Rezept. Auf dem rosa Formular (Muster 16) wird dafür das Feld 7 — Hilfsmittel angekreuzt, und als Leistung steht „Haarersatz" oder „Perücke" darauf. Hausärztin, Dermatologie oder die behandelnde Klinik stellen es aus.
- Ins Fachgeschäft. Dort wird ausgemessen und ein Kostenvoranschlag erstellt, mit der passenden Hilfsmittelnummer aus der Tabelle oben.
- Das Fachgeschäft reicht ein. Du musst nicht selbst mit der AOK Rheinland/Hamburg (RH) verhandeln. Das übernimmt der Betrieb für dich.
- Nach der Genehmigung wird angepasst. Du zahlst die 10,00 € Zuzahlung und, wenn du mehr möchtest als der Vertrag hergibt, die Differenz.
Den Ablauf ausführlich, mit allen Fristen und was bei einer Ablehnung zu tun ist, steht auf der Seite zur Kassenabrechnung.
Nach welchem Vertrag die AOK Rheinland/Hamburg (RH) rechnet
Die AOK Rheinland/Hamburg (RH) ist eine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Für Haarersatz rechnet sie nicht einzeln ab, sondern über den Vertrag AOK NordWest / RPS / Rheinland-Hamburg. Dieselben Beträge gelten für:
Wer das für dich abrechnet
Die Abrechnung mit der AOK Rheinland/Hamburg (RH) macht nicht du, sondern das Fachgeschäft. In unserem Netz sind Betriebe in ganz Deutschland, die mit Kassenrezepten arbeiten.
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